Ist im Mietvertrag nichts anderes vereinbart, so betragen die vom Vermieter geschuldeten Mindest-Raumtemperaturen in der Zeit von 6 bis 23 Uhr für Wohnräume 20 Grad Celsius und für Bad und Toilette 21 Grad Celsius, in der übrigen Zeit in allen Räumen 18 Grad Celsius. In einer früheren Entscheidung des Landgerichts Berlin genügten den … [Weiterlesen...]