Seit der Mietrechtsreform im Jahre 2001 kann die Miete im laufenden Mietverhältnis auch dann noch gemindert werden, wenn der Mieter nach Kenntnis vom Mangel und nach Mängelanzeige die volle Miete einige Zeit vorbehaltlos weiterzahlt. "Ewig" darf aber auch in diesem Fall nicht vorbehaltlos gezahlt werden. Irgendwann ist das Minderungsrecht gemäß § 242 BGB … [Weiterlesen...]