Mit einer Empfängerin von Arbeitslosengeld II hatte der Vermieter vereinbart, dass sie einen zusätzlichen Mietzins zu dem im Vertrag genannten, auf die Mietzinszahlung des JobCenters abgestellten Betrag zu zahlen habe. Als die Mieterin mit der Zahlung der "Zusatz-Miete" in Verzug geriet, kündigte der Vermieter fristlos und es kam zum Räumungsprozess. Das … [Weiterlesen...]