Ein Vermieter ist nicht verpflichtet, seinem bisherigen Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung auszustellen (BGH VIII ZR 238/08). Der Mieter kann lediglich eine Quittung über die empfangenen Mietzahlungen verlangen. Auch Kontoauszüge oder Einzahlungsbelege können als Nachweis für die Mietschuldenfreiheit dienen, sollte der neue … [Weiterlesen...]