Der Berliner Senat hat die sogenannte Kappungsgrenzenverordnung um weitere fünf Jahre verlängert. Die Mieten dürfen demnach innerhalb von drei Jahren höchstens um 15 Prozent steigen. Berlin nutzt damit die Möglichkeit, auf einem angespannten Wohnungsmarkt die bundeseinheitliche Kappungsgrenze von 20 Prozent in drei Jahren auf 15 Prozent abzusenken. Eine solche Verordnung … [Weiterlesen...]