In der Theorie ist die Sache einfach: Wenn die Heizung nicht funktioniert, die Fenster undicht sind oder sonstige Schäden auftreten, ist der Vermieter verpflichtet, diese zu beheben. Das gilt auch bei Mängeln außerhalb der Wohnung, etwa einem verwahrlosten Treppenhaus oder Ratten im Keller. Mieter haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der Vermieter Haus und Wohnung in … [Weiterlesen...]