Zwei Fälle sind in der Regel für die Hinterlegung einer Mietkaution denkbar: Entweder der Mieter legt selbst ein Mietkautionskonto an, dass er dem Vermieter verpfändet - wozu der Berliner Mieterverein rät - oder er zahlt dem Vermieter die Mietkaution bar und dieser legt ein Kautionskonto an. So oder so fällt für die Kautionszinsen die gesetzliche Zinsabschlagssteuer von 30 … [Weiterlesen...]