Die seit 1. Mai geltenden neuen Mietrichtwerte für Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG) II haben die Situation der Betroffenen kaum verbessert. Auch nach der Erhöhung überschreitet fast ein Viertel der Mieten die vom Jobcenter übernommenen Höchstgrenzen. Das ergibt eine vom Berliner Mieterverein (BMV) vorgelegte Studie. Insgesamt, so heißt es beim BMV, sei das Senatskonzept … [Weiterlesen...]