Bei den Bewohnern von 16 Berliner Großsiedlungen des Sozialen Wohnungsbaus wird die regelmäßig vorgenommene Mietanhebung zum 1. April ausgesetzt, sollte deren jetzige Miete 5,50 Euro überschreiten. Das grundsätzliche, dahinter stehende Problem - so der Berliner Mieterverein - wird damit nicht gelöst. Das von Stadtentwicklungssenator … [Weiterlesen...]
Info 20: Mieterhöhungen nach § 558 – § 558 e BGB
Berliner Mietspiegel - Jahressperrfrist - Vergleichsmiete - Kappungsgrenze Stand: 6/24 Die Möglichkeit der Grundmieterhöhung findet sich in §§ 558 - 558 e BGB. Sie gilt für Wohnraum, dessen Erstellung nicht mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde (freifinanzierter Alt- und Neubau). Folgende Fragen behandelt dieser Artikel: Einjahressperrfrist bei einer … [Weiterlesen...]