Als universelles Menschenrecht wird die freie Meinungsäußerung im Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland garantiert. Zwar gibt es Grenzen, die auch immer wieder Gegenstand gesellschaftlicher Debatten sind. Von einer „Meinungsdiktatur“, wie sie manche „Querdenker“ in jüngster Zeit ausgemacht haben wollen, ist dieses Land aber weit entfernt. Auch wer abstrusen … [Weiterlesen...]
Nutzungen außerhalb der Wohnräume
Dass Balkon und Keller – wenn vorhanden – mit zur Wohnung gehören, versteht sich von selbst. Aber auch gemeinschaftliche Flächen außerhalb der Wohnung wie Hof, Treppenhaus oder Spielplätze dürfen von den Mietern genutzt werden – selbst wenn das nicht ausdrücklich im Mietvertrag steht. Dabei ist jedoch nicht alles erlaubt, was gefällt. Auf seinem Balkon darf man Wäsche … [Weiterlesen...]
Calvinstraße 21
Auch in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Berlin behielt die Meinungsfreiheit die Oberhand. Die Mieter der Calvinstraße 21 dürfen weiterhin ihr Protesttransparent mit der Aufschrift "Wir lassen uns nicht luxussanieren!" an ihrem Balkon angebracht lassen. Schon vor dem Amtsgericht Mitte wurde die Klage des Eigentümers Terrial auf Entfernung des Transparents … [Weiterlesen...]
Im Flaggenfieber
In den nächsten Wochen wird in ganz Deutschland wieder das Flaggenfieber ausbrechen. Da werden schwarz-rot-goldene Fahnen aus dem Fenster gehängt, Wimpel ans Auto geklemmt und der Balkon in den Nationalfarben geschmückt. Was früher undenkbar war, gilt seit dem "Sommermärchen" 2006, der Fußballweltmeisterschaft in Deutschland, als Ausdruck von purer Freude am Fußball - … [Weiterlesen...]
Calvinstraße 21
Die Mieter der Calvinstraße 21 haben einen kleinen Erfolg errungen. Das Amtsgericht Mitte entschied: Das Protesttransparent darf bleiben, die Netzplane, die der Vermieter aufhängen ließ, um das Transparent zu verdecken, muss weg. "Wir lassen uns nicht luxussanieren!" steht auf dem Transparent, das Hanna und Roman Czapara im Herbst 2011 auf ihrem Balkon in der Calvinstraße 21 … [Weiterlesen...]