Hartz-IV-Bezieher haben das Recht, mit ihrem Vermieter eine Verbesserung des Wohnstandards zu vereinbaren, auch wenn dadurch die Miete steigt. Solange die festgelegten Angemessenheitsgrenzen durch den fälligen Modernisierungszuschlag nicht überschritten werden, muss das Jobcenter die Kosten übernehmen. Das entschied das Bundessozialgericht in einem unlängst veröffentlichten … [Weiterlesen...]