In der Theorie ist die Sache einfach: Wenn die Heizung nicht funktioniert, die Fenster undicht sind oder sonstige Schäden auftreten, ist der Vermieter verpflichtet, diese zu beheben. Das gilt auch bei Mängeln außerhalb der Wohnung, etwa einem verwahrlosten Treppenhaus oder Ratten im Keller. Mieter haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der Vermieter Haus und Wohnung in … [Weiterlesen...]
Wohnungsmängel: So machen Sie Ihrem Vermieter Beine
Fast jeder Mieter hat es irgendwann einmal mit Wohnungsmängeln zu tun - einem defekten Warmwasserboiler, einer ausgefallenen Heizung, Schimmel oder anderen Schäden. Erfreulich ist, wenn nach einem Anruf bei der Hausverwaltung alsbald die Handwerker anrücken und dem Mangel abhelfen. Doch sehr viel häufiger müssen Mieter monatelang warten oder der Vermieter lehnt die Reparatur … [Weiterlesen...]