Am 1. Juni tritt voraussichtlich das „Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten“ (kurz: Mietrechtsnovellierungsgesetz) in Kraft. Die sogenannte Mietpreisbremse besagt, dass bei Wiedervermietungen die Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. „Mietpreise werden sich nicht mehr so einfach hochschaukeln, wie das … [Weiterlesen...]