Der Mieter ist zur Anzeige von Wohnungsmängeln verpflichtet. In der Regel liegt das auch in seinem eigenen Interesse. Die Mängelanzeige sollte grundsätzlich schriftlich erfolgen und mit einer angemessenen Frist zur Mängelbeseitigung versehen sein. Üblicherweise beträgt die Frist 14 Tage, wenn nicht aufgrund der Art des Mangels eine andere Frist … [Weiterlesen...]