Ein Vermieter untersagte einer Mieterin das Abstellen des Kinderwagens im Treppenhaus und berief sich hierbei auf die mietvertragliche Formularklausel, wonach das Abstellen von Gegenständen dort nur mit Zustimmung des Vermieters erfolgen dürfe. Das Landgericht Berlin bewertete diese Klausel aber gemäß § 307 BGB als unwirksam, weil sie den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache … [Weiterlesen...]