Die Bewilligungspraxis der Jobcenter sorgt in Berlin und anderswo regelmäßig für Ärger. Das betrifft vor allem die heikle Frage der Übernahme von Kosten für Wohnraum "in angemessener Höhe". Oft genug wird in Ablehnungsbescheiden stur der Wortlaut des § 22 I SGB II zitiert, der diese Angemessenheitsregelung beinhaltet. Carsten Römer* musste sich nach der Trennung von seiner … [Weiterlesen...]