In Mehrfamilienhäusern mit zentraler Warmwasserversorgungsanlage besteht nach der Trinkwasserverordnung die Pflicht zur Prüfung auf Legionellenbefall im Abstand von drei Jahren. Die dafür anfallenden Kosten können nach der Betriebskostenverordnung ("Prüfung der Betriebssicherheit") in die Heizkostenabrechnung unter der Position Warmwasser eingestellt werden. Wird bei der … [Weiterlesen...]