Der mitvermietete und im Wohnzimmer verlegte Teppichboden minderer Qualität war nach zwölf Jahren durch gebräuchliche Abnutzung verschlissen, so das Ergebnis eines Sachverständigengutachtens. Der Vermieter musste den Teppichboden durch einen neuen ersetzen. Nun stritten Mieter und Vermieter darüber, welche Partei das Wohnzimmer leerräumen muss. Das Amtsgericht Erfurt … [Weiterlesen...]