Grundsätzlich hat der Mieter das Hausrecht in seiner Wohnung. Er kann bestimmen, wer wann seine Räume betreten darf und wer nicht. Und er kann in seinen vier Wänden tun und lassen, was er will, sofern er andere nicht belästigt und die Bausubstanz nicht gefährdet. Mieter dürfen ihre Ehepartner, Eltern und Kinder bei sich wohnen lassen, ohne den Vermieter zu fragen. Will … [Weiterlesen...]