In einem Schadensersatzprozess wegen baubedingten Schimmelpilzbefalls hielt der Vermieter dem Mieter ein Mitverschulden vor, da dieser seine Möbelstücke direkt an die Außenwand gestellt und nicht, wie vom Vermieter empfohlen, einen Abstand von fünf bis zehn Zentimeter eingehalten habe. Das Landgericht Mannheim wies diese Argumentation jedoch zurück: Grundsätzlich gehöre zur … [Weiterlesen...]