Ein bemerkenswertes Urteil zur freien Meinungsäußerung fällte kürzlich das Landgericht Lübeck. Dass ein Mieter seinen ehemaligen Vermieter öffentlich mit drastischen Schimpfwörtern und heftigen Vorwürfen überzog, hielt das Gericht für zulässig. Ein großes Wohnungsunternehmen, so die Begründung, müsse sich auch polemische und überspitzte Kritik gefallen lassen. Auf mehreren … [Weiterlesen...]