In einem Mehrfamilienhaus muss Mietern, die auf Gehhilfen angewiesen sind, ein entsprechender Platz im Treppenhaus zum Abstellen von Rollatoren zur Verfügung stehen. Der Mieter muss das Gerät aber zusammenklappen. So entschied das Landgericht Hannover. Der Vermieter hatte auf die Hausordnung verwiesen, wonach Fahrräder überhaupt nicht und Kinderwagen nur übergangsweise im … [Weiterlesen...]