Seit dem 1. Juni 2005 können die meisten Mieter anders als bisher mit einer dreimonatigen Frist kündigen. Jedoch: Nicht in allen Fällen hilft das neue Gesetz. Nach Schätzungen des Berliner Mieterverein gilt die dreimonatige Kündigungsfrist für rund 30 Prozent der Mieterhaushalte mit einem Mietvertrag vor dem 1. September 2001 nicht. Das Reparaturgesetz zu Artikel 229 § 3 … [Weiterlesen...]