Stand: 2/14 Im Gegensatz zum Vermieter braucht der Mieter keine Gründe, um das Mietverhältnis beenden zu können. Unbefristete Mietverträge kann der Mieter jederzeit grundlos kündigen. Allerdings muss er die Kündigungsfristen beachten. Es gelten zwei Ausnahmen: Der Mieter kann sich auf ein sogenanntes "Sonderkündigungsrecht" mit kürzeren Fristen berufen. In diesen … [Weiterlesen...]
Der Mietrechtstipp
Bei Abschluss eines Mietvertrages wird mitunter ein zeitweiliger Verzicht auf das Kündigungsrecht vereinbart. Dieses Recht kann allerdings nur für maximal vier Jahre formularvertraglich ausgeschlossen werden. Die Vierjahresfrist ist eine Maximalfrist. Die dreimonatige Kündigungsfrist kommt nicht noch hinzu, sondern ist in ihr enthalten. Wichtige Einschränkung: Ein … [Weiterlesen...]