Der Bundesrat hat entschieden, dass im Jahr 2024 das sogenannte „Nebenkostenprivileg“ bei den TV-Empfangsgebühren für das Kabel fällt. Mieter können und müssen dann ihren Versorger für das Kabel-Fernsehen selbst wählen. 16,8 Millionen und damit mehr als 40 Prozent der deutschen Haushalte bezogen 2020 Kabelfernsehen. Viele von ihnen sind mit Unterzeichnung ihres … [Weiterlesen...]





