Die Kosten für die erstmalige Anschaffung und Montage eines Feuerlöschers sind keine Betriebskosten und können nicht auf die Mieter umgelegt werden. Dies hat die 29. Zivilkammer des Landgerichts entschieden. Davon zu unterscheiden sind die Kosten für die jährliche Wartung der Feuerlöscher einschließlich des Austausches der … [Weiterlesen...]