Auch wenn im Mietvertrag jegliche Tierhaltung untersagt oder von der vorherigen Genehmigung des Vermieters abhängig gemacht wird, steht dem Mieter nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (VIII ZR 340/06) das Recht zu, Kleintiere zu halten. So darf der Mieter selbstverständlich ein Aquarium mit Zierfischen aufstellen oder einen Wellensittich oder Hamster anschaffen, … [Weiterlesen...]