Leitsätze: 1. Zur Frage, bis wann der Mieter die Miete mit schuldbefreiender Wirkung noch an den bisherigen Eigentümer und Vermieter zahlen kann, wenn dessen Mietgrundstück unter Zwangsverwaltung fällt. 2. Bis 18 Uhr in den Briefkasten eingeworfene Briefe gehen noch am selben Tag zu. 3. Abweichend von § 130 BGB muss die Beschlagnahme des Grundstücks dem Drittschuldner … [Weiterlesen...]