Viele Banken werben damit, dass sie Hauseigentümern eine sogenannte "Aufwandsentschädigung" zahlen, wenn sie die Mietkautionen bei ihnen anlegen. Wohlgemerkt: Es geht nicht um die gesetzlich vorgeschriebene Verzinsung der Kaution, sondern um eine zusätzliche Provision, die der Vermieter erhält, wenn er die Mietkautionskonten bei einer bestimmten Bank einrichtet. So gewährt … [Weiterlesen...]