Der Senat hat die Kappungsgrenzenverordnung um weitere fünf Jahre verlängert. Damit dürfen bis 2028 die Mieten innerhalb von drei Jahren höchstens um 15 Prozent erhöht werden. Rund 1,5 Millionen Berliner Mieterhaushalte in nicht preisgebundenen Wohnungen können von der Verordnung profitieren. Die Kappungsgrenze greift nur, wenn die Mietspiegelmiete diese übersteigt und … [Weiterlesen...]
Kappungsgrenzenverordnung
Der Berliner Senat hat die sogenannte Kappungsgrenzenverordnung um weitere fünf Jahre verlängert. Die Mieten dürfen demnach innerhalb von drei Jahren höchstens um 15 Prozent steigen. Berlin nutzt damit die Möglichkeit, auf einem angespannten Wohnungsmarkt die bundeseinheitliche Kappungsgrenze von 20 Prozent in drei Jahren auf 15 Prozent abzusenken. Eine solche Verordnung … [Weiterlesen...]
Familienbericht
Günstiger Wohnraum in der Innenstadt ist rar, die Mieten steigen stetig. Gentrifizierung und Verdrängung betreffen auch und gerade viele Berliner Familien. Das stellt der Berliner Beirat für Familienfragen, der den Senat in familienpolitischen Fragen berät, in seinem Familienbericht fest. Seit Jahren lebt die junge Familie – Vater, Mutter, ein Kind – in einer … [Weiterlesen...]