Am 30. Juni 2024 endet das so genannte „Nebenkostenprivileg“, das es Vermieter:innen bisher ermöglichte, einen Sammel-Kabelvertrag für das ganze Haus über die Betriebskosten abzurechnen. Das bedeutet auch, dass es zur Nutzung von Kabel-TV nach diesem Zeitpunkt eines eigenständigen Einzelvertrags für alle Mieterinnen und Mieter des Hauses bedarf. Anfang der 1980er Jahre … [Weiterlesen...]
Fernsehen
Über terrestrisches Digitalfernsehen können Berliner etwa 30 Kanäle empfangen - und das in der Regel deutlich günstiger als via Kabel. Wer über seinen Vermieter an einen Kabelvertrag gebunden ist, kommt allerdings nicht so einfach aus dieser Vereinbarung heraus. Niemand gibt gern unnötig Geld aus: "Aber aufgrund meines Mietvertrages komme ich nicht drumherum", stellte Horst … [Weiterlesen...]