Der erstmalige Anschluss einer Wohnung an das Kabelnetz gilt in der Regel als Verbesserung und muss deshalb als Modernisierung vom Mieter geduldet werden. Die Frage, was eine Verbesserung darstellt, ist in der Rechtsprechung im steten Wandel. Der Eigentümer kann übrigens nach einer Verkabelung die Entfernung von Satellitenschüsseln verlangen. Ob Mieter die monatliche … [Weiterlesen...]