Am 30. Juni 2024 endet das so genannte „Nebenkostenprivileg“, das es Vermieter:innen bisher ermöglichte, einen Sammel-Kabelvertrag für das ganze Haus über die Betriebskosten abzurechnen. Das bedeutet auch, dass es zur Nutzung von Kabel-TV nach diesem Zeitpunkt eines eigenständigen Einzelvertrags für alle Mieterinnen und Mieter des Hauses bedarf. Anfang der 1980er Jahre … [Weiterlesen...]
Kabelfernsehen
Wenn der Vermieter mit dem Kabelanbieter einen neuen Vertrag schließt, können Mieter in der Regel nichts dagegen ausrichten, selbst wenn sich dadurch die Kosten für sie deutlich erhöhen. Allerdings muss man nicht alles schlucken, was Vermieter und Kabelnetzbetreiber aushecken. Viele Mieter der Wohnungsbaugesellschaft GSW erhielten im Herbst ein Schreiben, in dem sie darüber … [Weiterlesen...]