Für zurückliegende Grundstückswertermittlungen oder historische Untersuchungen werden Bodenrichtwerte älterer Jahrgänge benötigt. Bislang war hierfür eine persönliche Einsichtnahme in alte analoge Kartenwerke der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses oder die Erteilung einer gebührenpflichtigen schriftlichen Bodenrichtwertauskunft erforderlich. Ab sofort sind … [Weiterlesen...]