Bei umfangreicher Modernisierung und Beseitigung gravierender Mängel kann der Mieter nicht in seiner Wohnung bleiben. Als erstes stellt sich dann häufig die Frage, welche Ansprüche man als Mieter in einem solchen Fall hat. Im Gesetz steht dazu wenig: § 555 d Abs. 6 BGB sieht vor, dass der Vermieter alle modernisierungsbedingten Aufwendungen des Mieters ersetzen und hierfür auch … [Weiterlesen...]





