Wer Touristen in seiner Wohnung beherbergen will, braucht weiterhin eine behördliche Genehmigung. Und: Der Leerstand von Wohnraum wird nur noch drei Monate lang hingenommen. Das besagt das geänderte Zweckentfremdungsverbot, das am 1. Mai in Kraft tritt. Der Senat verschärft das Zweckentfremdungsverbot. Wer seine als Hauptwohnsitz genutzte Wohnung zeitweise an Feriengäste … [Weiterlesen...]
Kampf gegen Zweckentfremdung
Die Übergangsfrist für gemeldete Ferienwohnungen ist abgelaufen. In Berlin dürfen nun Wohnungen nicht mehr als Ferienapartments zweckentfremdet werden. Die Bezirksämter müssen dafür sorgen, dass die Touristenunterkünfte wieder als normale Mietwohnungen angeboten werden. Zum Aufspüren illegaler Ferienapartments haben die Bezirke mehr Personal bekommen. Mit dem im März … [Weiterlesen...]