Ein frisch abgeschliffener Holzfußboden ist etwas Schönes. Ob er auch als wohnwerterhöhendes Merkmal im Sinne des Mietspiegels zu werten ist, war bislang umstritten. Ein neues Urteil schafft da wenig Klarheit. In dem aktuellen Urteil hatte das Landgericht Berlin entschieden, dass ein abgezogener Dielenfußboden ein hochwertiger Bodenbelag gemäß Berliner Mietspiegel ist. … [Weiterlesen...]