Stand: 1/22 Nach § 4 der Heizkostenverordnung hat der Vermieter grundsätzlich die Pflicht zur Verbrauchserfassung für Heizung und Warmwasser. Nach den Übergangsregelungen des Einigungsvertrages müssen bis zum 31.12.1995 auch alle Vermieter im Ostteil unserer Stadt solche Verbrauchserfassungsgeräte einsetzen. Die Mieter haben dies zu dulden. Allerdings steht ihnen ein … [Weiterlesen...]
Der Mietrechtstipp
Immer mehr Vermieter stellen die bisherigen Heizkostenverteiler auf Funkablesetechnik um. Noch im Februar 2010 entschied das Amtsgericht Schöneberg: Mieter brauchen den ersetzenden Einbau einer Funksteuerung der Wärmemengenzähler und Wasseruhren nicht zu dulden. Nun aber liegt eine entgegenstehende verbindliche Entscheidung des BGH vor. Danach besteht eine Duldungspflicht … [Weiterlesen...]