Um die angesetzten Hauswartkosten zu überprüfen, kann der Mieter entsprechende Belege einsehen. Er hat insoweit unter anderem Anspruch auf Einsicht in die Lohn- und Gehaltsabrechnung des Hauswartes, der eingesetzten Hausarbeiter und in den Hauswartdienstvertrag, wie das Landgericht Berlin jüngst bestätigt hat. Die Einsicht in die Tätigkeitsbelege genüge nicht. Der Vermieter … [Weiterlesen...]