Mieter müssen für das Fehlverhalten ihrer Gäste gerade stehen. Jedenfalls im Prinzip. Doch es kommt eben auf den Einzelfall an, wie das viel beachtete "Ohrfeigen-Urteil" aus Neukölln zeigt. In dem verhandelten Fall hatte der Gast eines Mieters der Hausbesitzerin eine Ohrfeige gegeben. Der Vorfall war Höhepunkt eines jahrelangen Streits. Der Mieter hatte den Bekannten immer … [Weiterlesen...]