Grundsätzlich hat der Mieter das Hausrecht in seiner Wohnung. Er kann bestimmen, wer wann seine Räume betreten darf und wer nicht. Und er kann in seinen vier Wänden tun und lassen, was er will, sofern er andere nicht belästigt und die Bausubstanz nicht gefährdet. Mieter dürfen ihre Ehepartner, Eltern und Kinder bei sich wohnen lassen, ohne den Vermieter zu fragen. Will … [Weiterlesen...]
Der Mietrechtstipp
Dem Mieter steht in seiner Wohnung das Hausrecht und damit die Entscheidung darüber zu, wer sich in der Wohnung aufhalten darf. Ein Verstoß gegen dieses Recht stellt Hausfriedensbruch dar und ist auf Antrag als Straftat zu verfolgen. Allerdings kann der Mieter nicht jegliches Betreten seiner Wohnung verbieten. So steht dem Vermieter in begründeten Fällen … [Weiterlesen...]
Info 5: Der Mietvertrag
Darauf sollten Sie bei Mietvertragsabschluss achten Stand: 5/17 Wer bei der Wohnungssuche erfolgreich war, bekommt in der Regel einen fertigen Mietvertrag vorgelegt. Die Möglichkeit, die Bedingungen frei mit dem Vermieter aushandeln zu können, besteht nur äußerst selten. Siehe hierzu unser Info Nr. 3: ("Wohnungssuche in Berlin - 20 wichtige Tipps zu Wohnungssuche und … [Weiterlesen...]
Zutrittsrecht des Eigentümers
Der Vermieter steht überraschend vor der Tür und will die Wohnung begutachten. Das muss ein Mieter nicht dulden. In seinen vier Wänden ist er der Hausherr. Für den Eigentümer gibt es einige Regeln, wann er in seine vermietete Wohnung darf. Endlich Feierabend und die Tür hinter sich zumachen. Tasche in die Ecke, Einkäufe irgendwo ablegen und unter die Dusche. Aber da klingelt … [Weiterlesen...]
Der Mietrechtstipp
Dem Vermieter steht gemäß § 903 BGB das Hausrecht zu. Damit kann er jedem, der nicht im Hause wohnt, den Aufenthalt verbieten und ihn des Hauses verweisen. Davon sind natürlich die Mieter und deren Angehörige ausgenommen, da diese bereits aus dem Mietvertrag ein Aufenthaltsrecht genießen. Auch gegenüber Besuchern des Mieters ist das Hausrecht des … [Weiterlesen...]