Dem Mieter steht in seiner Wohnung das Hausrecht und damit die Entscheidung darüber zu, wer sich in der Wohnung aufhalten darf. Ein Verstoß gegen dieses Recht stellt Hausfriedensbruch dar und ist auf Antrag als Straftat zu verfolgen. Allerdings kann der Mieter nicht jegliches Betreten seiner Wohnung verbieten. So steht dem Vermieter in begründeten Fällen … [Weiterlesen...]
Urteilen Sie Selbst!
"Hallöööchen, Frau Nachbarin", orgelte Helmut Krafczyk* und ließ sich deutlich angesäuselt durch das weit geöffnete Fenster ins Schlafzimmer von Susanne L. plumpsen. Triumphierend schwenkte er eine Flasche Jägermeister. "Ick hab' noch Licht bei Ihnen jesehn, da dacht' ick mir, könnten wa doch glatt mein' Jeburtstag zusamm' feiern, wa? … [Weiterlesen...]