„Solange ich die Miete zahle, kann ich in meiner Wohnung tun und lassen, was ich will“, glauben viele Mieter. Schließlich könne es dem Vermieter doch egal sein, ob man sich eine Sauna einbaut, die ganze Wohnung knallrot streicht oder sich Schlangen als Haustiere hält. Die „eigenen“ vier Wände gelten als Rückzugsraum, als Ort der individuellen Entfaltung. Regulierungen werden da … [Weiterlesen...]
Nutzungen außerhalb der Wohnräume
Dass Balkon und Keller – wenn vorhanden – mit zur Wohnung gehören, versteht sich von selbst. Aber auch gemeinschaftliche Flächen außerhalb der Wohnung wie Hof, Treppenhaus oder Spielplätze dürfen von den Mietern genutzt werden – selbst wenn das nicht ausdrücklich im Mietvertrag steht. Dabei ist jedoch nicht alles erlaubt, was gefällt. Auf seinem Balkon darf man Wäsche … [Weiterlesen...]
Zwei Nachbarschaften in Berlin
Warthestraße 49 in Berlin-Neukölln. Gegen 19 Uhr öffnet sich eine Wohnungstür im Erdgeschoss: Veronika Otto stellt Stühle und Instrumente auf den kleinen gefliesten Platz am Fuße der dunklen Holztreppe. Mehr und mehr Hausbewohner kommen die Treppe herunter und immer wieder öffnet sich auch die Haustüre. Lichter werden aufgestellt, Glühwein eingegossen, Plätzchen verteilt. Das … [Weiterlesen...]