Das Landessozialgericht hat die erst vor einem Jahr in Kraft getretene Berliner Wohnaufwendungenverordnung (WAV) gekippt. Bereits Ende Februar hatte das Sozialgericht in erster Instanz die Berechnung der Unterkunftskosten für ALG-II-Bezieher als nicht nachvollziehbar kritisiert. Statt nun endlich eine neue Verordnung mit höheren Mietrichtwerten zu erarbeiten, erwägt der … [Weiterlesen...]