Die Übersendung einer Postwurfsendung eines Mietervereins an Mieter einer Wohnanlage, unter denen auch Nichtmitglieder des Vereins sind, mit konkreten Informationen zu einer möglichen Mietminderung und der Beifügung von Mustern, ist keine "geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung" im Sinne des … [Weiterlesen...]