Wenn in der Wohnung ein Mangel auftritt, darf der Mieter nicht von sich aus einen Handwerker beauftragen. Vielmehr ist er verpflichtet, den Mangel beim Vermieter oder der Hausverwaltung unverzüglich anzuzeigen, was sicherheitshalber schriftlich geschehen sollte, um die Anzeige auch später noch nachweisen zu können. Dabei sollte dem Vermieter auch gleich eine angemessene … [Weiterlesen...]