Vor drei Jahren wurden für Erwerbsfähige Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II (ALG II) zusammengelegt. ALG II-Empfänger erhalten seitdem für Unterkunft und Lebensunterhalt die gleichen Leistungen wie Empfänger von Sozialhilfe oder von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die Frage, wer Arbeitslosengeld II, wer „Hilfe zum Lebensunterhalt“ … [Weiterlesen...]