Auch während der Mietvertragslaufzeit muss man auf Trab bleiben, Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnungen müssen immer auf ihre Richtigkeit geprüft werden. Jedes Mieterhöhungsverlangen sollte man sich genau ansehen. Erst wenn die letzte Mieterhöhung mindestens ein Jahr zurückliegt, darf die Miete erneut angehoben werden. Nach derzeitiger Rechtslage dürfen in Berlin … [Weiterlesen...]