Auch künftig wird in 16 Großsiedlungen des Sozialen Wohnungsbaus bei der Vermietung auf den Wohnberechtigungsschein (WBS) verzichtet. Was eine bessere soziale Durchmischung bewirken soll, geht im Grunde auf Kosten der Wohnungssuchenden mit kleinerem Portmonee. Die Regelung sei angesichts der derzeitigen Wohnungsnot nicht mehr zeitgemäß, heißt es … [Weiterlesen...]
Der Soziale Wohnungsbau zwischen Ausstieg und Neuanfang
Die Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein (WBS) sind im Wohnraumförderungsgesetz bundeseinheitlich festgelegt. So darf ein Singlehaushalt bis zu 12.000 Euro im Jahr verdienen, für zwei Erwachsene mit einem Kind liegt die Grenze bei 22.600 Euro. Sozialmieter, deren Einkommen während der Mietzeit diese Grenzen überschreiten, zum Beispiel durch einen beruflichen … [Weiterlesen...]