Gewerbemieter sind rechtlich sehr viel schlechter gestellt als Wohnungsmieter. Das betrifft vor allem den nicht vorhandenen gesetzlichen Kündigungsschutz. Während Wohnungsmietern nur aus wenigen, genau festgelegten Gründen gekündigt werden kann, sind unbefristete Gewerberaumverträge jederzeit ohne Begründung kündbar. Härtegründe zählen nicht. Wenn vertraglich nichts anderes … [Weiterlesen...]